Das Arbeitsmarktservice – kurz AMS – ist das führende Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt in Österreich. Das AMS unterstützt die Eigeninitiative von Arbeitsuchenden und Unternehmen durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung, sofern eine Person auf letztere Anspruch hat.
Organisation
Das Arbeitsmarktservice ist in eine Bundes-, neun Landes- und 98 Regionalorganisationen mit sechs Zweigstellen gegliedert. Auf all diesen Ebenen werden die Sozialpartner (VertreterInnen von Wirtschaftskammer, Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Vereinigung der österreichischen Industrie) in die Geschäfte miteinbezogen und wirken auf jeder Organisationsebene maßgeblich an der Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsprogramme der Länder) und am Controlling der Organisation mit.
Serviceangebote
Das AMS ist für Beratung, Vermittlung und Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z. B. Arbeitslosengeld) von Personen zuständig, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und sich in Österreich aufhalten.
Die Serviceangebote des AMS sind nicht nur für Arbeitslose bestimmt. Personen, die einen Job haben, aber einen Berufswechsel wünschen, können sich auch an das AMS wenden, das auch Rekrutierungs- und Vermittlungsdienste für Arbeitgeber anbietet. Arbeitssuchende und arbeitslose Personen können sich bei ihrer regionalen Geschäftsstelle als arbeitssuchend vormerken lassen.
Auf der Website des AMS sind u. a. folgende Serviceangebote und Informationen zu finden:
- eJob-Room
Der eJob-Room bietet einen Überblick über alle beim AMS gemeldeten offenen Stellen in Österreich. Die Suche nach einer speziellen Stelle ist über die Auswahl nach gewünschtem Dienstverhältnis, Arbeitsort, Arbeitseintrittsdatum, Berufsgruppe/Berufsbezeichnung möglich und steht sowohl registrierten als auch nichtregistrierten Benutzer/innen zur Verfügung: https://jobroom.ams.or.at/jobroom/login_as.jsp.
- AMS Jobroboter
Zusätzlich ermöglicht der AMS Jobroboter, nach Stellenangeboten auf Unternehmensseiten im Internet zu suchen. Er funktioniert wie eine Suchmaschine, die auf den Webseiten österreichischer Unternehmen mittels speziell entwickelter Kriterien nach offenen Stellen sucht: https://jobroom.ams.or.at/jobroboter/jbr_entry.jsf.
- AMS JOB APP
Die kostenlose AMS JOB APP liefert alle Stellenangebote aus dem AMS eJob-Room direkt auf das Smartphone. So können Sie Jobs oder Lehrstellen suchen und sich über neue passende Stellen mit Push-Nachrichten informieren lassen. Alle Funktionen der App sind ohne Registrierung nutzbar: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/jobsuche-online-und-mobil.
- Bewerbungstipps
Hier finden Sie ein interaktives Bewerbungstraining, Bewerbungscoa- ching im Internet (unterstützt Schritt für Schritt beim Verfassen von Bewerbungsunterlagen) und erhalten Tipps und Tricks rund um die Arbeitssuche: https://bewerbungsportal.ams.or.at/bewerbungsportal/.
- Leistungen für Arbeitssuchende
Hier erfahren Sie alles über den Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, bekommen Informationen über Verpflichtungen von Leistungsbezieher/innen gegenüber dem AMS etc.: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/geld-vom-ams/arbeitslosengeld.
- Berufslexikon
Stellt Ihnen Informationen zu Berufen (Tätigkeitsmerkmale, Berufsan- forderungen, Ausbildungs-, Aufstiegs-, Beschäftigungsmöglichkeiten etc.) zur Verfügung. Suchen Sie nach Lehrberufen, Berufen nach Abschluss eines Studiums, Berufen nach Abschluss von berufsbildenden Schulen, Anlern- und Hilfsberufen, Kurz-/Spezialausbildungen: www.berufslexikon.at.
- Qualifikations-Barometer
Information über Qualifikationstrends und die neuesten Entwicklungen am Arbeitsmarkt: bis.ams.or.at/qualibarometer.
- Weiterbildungsdatenbank
Unterstützt bei der Suche nach der geeigneten Weiterbildung und enthält Informationen über Kursträger/innen sowie Kursanbieter/innen und die nötigen Voraussetzungen: wbdb.ams.or.at/wbdb.
- Arbeitszimmer.cc
Es handelt sich dabei um eine Plattform für Jugendliche, die Tipps und Tricks zur Berufs-, Studien- und Schulwahl austauschen wollen: www.arbeitszimmer.cc.
- AMS Berufskompass, AMS Jugendkompass, AMS Gründungs- test, AMS Berufskompass – Neuorientierung
Fragebogen rund um die Berufswahl, der nach Beantwortung online ein Interessensprofil erstellt: www.berufskompass.at.
- BerufsInfoZentren (BIZ)
An verschiedenen Standorten in Österreich bieten BIZ Informationen über Berufs- und Ausbildungsmöglichkeiten, Jobchancen, Tipps und Tricks zur Berufswahl an. Broschüren und Berufsvideos liegen auf, persönliche Beratung kann kostenlos in Anspruch genommen werden: www.ams.at/berufsinfo-weiterbildung.
- AMS-Forschungsnetzwerk
Infosystem über Netzwerke zu arbeitsmarktrelevanten Themen – der Download von Publikationen und Studien ist möglich: www.ams-forschungsnetzwerk.at.
Arbeitslosmeldung beim AMS
Das AMS ist für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) von Personen zuständig.
Sie haben möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren oder arbeitslos werden.
Sie können Notstandshilfe beantragen, wenn Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschöpft haben und sich weiterhin in einer Notsituation befinden.
Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können. Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.
- Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld soll arbeitslosen Menschen während der Zeit der Arbeitsuche ihre finanzielle Lebensgrundlage sichern. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat grundsätzlich jede Person, die
• arbeitslos,
• arbeitswillig und
• arbeitsfähig ist,
• der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht,
• zur Aufnahme einer Beschäftigung in einem bestimmten Mindestausmaß bereit ist,
• eine gewisse Mindestbeschäftigungsdauer nachweisen kann und die maximale Bezugsdauer von Arbeitslosengeld nicht bereits ausgeschöpft hat.
Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Hier wird folgendermaßen unterschieden:
• Erstmalige Beantragung von Arbeitslosengeld und Alter über 25 Jahre: 52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre erforderlich
• Wiederholte Beantragung von Arbeitslosengeld: 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres erforderlich
Personen mit einem Einkommen über der Geringleitungsgrenze von 460,66 EUR pro Monat (im Jahr 2020) sind arbeitslos versichert.
Es besteht keine Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung für Arbeitnehmer. Seit dem 1. Januar 2009 können Selbständige jedoch freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eintreten.
Das Arbeitslosengeld wird individuell auf der Grundlage des Durchschnittsverdienstes des vorletzten (bei Antragstellung bis 30. Juni) oder letzten (bei Antragstellung ab 1. Juli) vollständigen Kalenderjahres berechnet. Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) werden anteilig berücksichtigt. Der Grundbetrag beträgt 55% des täglichen Nettoeinkommens (bis zu 80% bei Anspruch auf Familienzuschläge). Minimal- und Maximalwerte der Tagessätze ergeben sich de facto aus der Grenzverdienstschwelle und der maximalen Bewertungsgrundlage.
Im Allgemeinen muss die arbeitslose Person sich während des Bezugs von Arbeitslosengeld für Arbeit im Ausmaß von zumindest 20 Wochenstunden bereithalten.
- Notstandshilfe
Hat eine Person Arbeitslosengeld bezogen und dabei die mögliche Anspruchsdauer ausgeschöpft, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Notstandshilfe.
Notstandshilfe kann nur beziehen, wer sich in einer Notlage befindet. Eine Notlage liegt vor, wenn der/dem Arbeitslosen die Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse unmöglich ist.
Anspruch auf Notstandshilfe hat grundsätzlich jede Person, die
• arbeitslos,
• arbeitswillig und
• arbeitsfähig ist,
• sich in einer Notlage befindet,
• der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht,
• keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr hat und den Antrag auf Notstandshilfe innerhalb von fünf Jahren seit dem letzten Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe stellt.
Die Arbeitslosenunterstützung beträgt 92% Ihrer letzten Arbeitslosenunterstützung. Notstandshilfe wird bei Vorliegen der Voraussetzungen im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld gewährt. Sie kann zeitlich unbegrenzt bezogen werden, wird jedoch jeweils für längstens 52 Wochen bewilligt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss ein neuer Antrag auf Notstandshilfe gestellt werden.
Zusammenarbeit mit dem AMS
Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Job Chancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen.
Wenn Sie arbeitslos werden, müssen Sie sich beim AMS registrieren lassen und Arbeitslosengeld beantragen. Während Sie die Leistung erhalten, müssen Sie sich zu den vereinbarten Zeiten beim AMS melden, um Ihre Arbeitssuche mit Ihrer persönlichen Beraterin/Ihrem persönlichen Berater zu besprechen.
Wenn Sie ein Arbeitsangebot oder eine Möglichkeit zum Erwerb einer Berufsqualifikation ablehnen oder behindern, werden Sanktionen in Form Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verhängt, das für mindestens sechs Wochen ausgesetzt wird. Dies bedeutet, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung verkürzt wird.
Sie müssen das AMS auch unverzüglich über Änderungen Ihrer persönlichen Umstände oder der Ihrer Familienmitglieder informieren, die sich auf Ihren Anspruch auf eine Leistung auswirken können, ohne dazu aufgefordert zu werden. Dazu gehören die Aufnahme einer Beschäftigung oder andere Veränderungen in Ihrer Einkommenssituation.
Die Prinzipien, die der Zusammenarbeit mit dem AMS zu Grunde liegen, finden Sie hier: https://www.ams.at/content/dam/download/allgemeine-informationen/001_agbsfa.pdf.
Liste der verwendeten Quellen:
- Das Arbeitsmarktservice (AMS): www.ams.at
- Arbeitsmarktservice Österreich, Nationales Koordinierungsbüro für EURES/NCO. 2020. Leben und Arbeiten in Österreich. Das Europäische Jobnetzwerk: https://www.ams.at/content/dam/download/flyer-folder-broschueren/oesterreichweit/eures/001_leben-arbeiten-in-oesterreich.pdf.
- European Commission, the Directorate-General for Employment, Social Affairs and Inclusion. Austria – Unemployment benefit: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1101&langId=en&intPageId=4410
- Oesterreich.gv.at – Arbeitslosmeldung beim Arbeitsmarktservice (AMS): https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/jobsuche/Seite.171430.html.